Gefördert werden:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung
- Beherbergungsbetriebe mit einer Beherbergungskapazität von mindestens 10 Betten in der zu fördernden Betriebsstätte
- Nicht gefördert werden Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Kleine Unternehmen (KU) sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen (MU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro aufweisen. Unternehmen, auf die die vorstehenden Kriterien nicht zutreffen, sind als Großunternehmen (GU) zu klassifizieren. Bei der Einstufung werden Beziehungen zu anderen Unternehmen zwingend berücksichtigt.
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und/oder Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen.
- Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, wenn sie Teil einer Gesamtmaßnahme und nachweislich mit einer Qualitätssteigerung und/oder Standardverbesserung (im Hinblick auf die Wahrnehmung der Gäste) verbunden sind.
Die förderfähigen Investitionen müssen in allen Fällen mindestens 50.000 Euro betragen.
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