Das Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website www.tourismuscluster-sh.de
Die Website und ihre Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten soll mit der Richtline (EU) 2016/2102 vereinbar sein. Teilweise bestehen noch Mängel, wie dem barrierefreien Zugang zu PDF-Downloads, Bildern oder Videos ohne Untertitel. Wir wollen auf der Tourismus-Cluster-Website eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich.
Die gute Zugänglichkeit soll demnächst noch in einem unabhängigen Test überprüft werden.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.tourismuscluster-sh.de aufgefallen? Dann können Sie diese gerne melden. Bitte benutzen Sie dafür das untenstehende Formular.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
WTSH GmbH
Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Oder per Mail: tourismus@wtsh.de
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wenden:
Landesbeauftragte(r) für Menschen mit Behinderung
Postfach 7121
24171 Kiel
Tel.: 0431-988 1620
Email: lb@landtag.ltsh.de
Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2021 erstellt.
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