Die Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Berater zeigt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre individuellen Energiesparpotenziale auf und bietet fachkundige
Begleitung auch während der Realisierung der Maßnahmen.
Durch eine sparsame Energieverwendung in den Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Antragsberechtigt sind:
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro (BAfA)
Ihr Ansprechpartner:
Das Förderprogramm zur Heitzungsoptimierung beinhaltet einen Zusatzbonus für den Austausch ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems.
Am 1. Januar 2016 startete das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Ziel ist es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.
Mit diesem Programm wird die bestehende Förderlandschaft sinnvoll erweitert und verstärkt. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten.
Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.
Ihr Ansprechpartner:
In der Förderperiode 2014-2020 werden 271 Millionen EURO aus dem EFRE-Programm für Projektförderungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte der EFRE-Strategie sind Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.
Die EFRE-Mittel werden eingesetzt, um
Vom Wirtschaftsministerium beauftragte Dienstleister für die Umsetzung der Förderung sind die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Ihre Ansprechpartner:
Für Grundsatzfragen zum Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014-2020 (EFRE und Landesmittel):
Für Seed- und Start-up-Fonds, Beteiligungsfonds und für produktive Investitionen in KMU:
Für Transfer-, Cluster- und Netzwerkstrukturen, Technologie- und Gründerzentren, energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, ressourcenschonenden Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes, nachhaltige Stadtentwicklung und Brachflächenrecycling:
Für geplante Fördermöglichkeiten für Kompetenzzentren, Ausbau der anwendungsnahen F+E- Infrastruktur, Verbund- und Kooperationsprojekte, Betriebliche Innovationen, Innovationsassistenten, Internationalisierung von KMU, F+E- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von Erneuerbaren Energien, Umweltinnovationen:
oder
Projektleiterin
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
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