Ab sofort ist das neue Förderprogramm, der sogenannte Digibonus
II gestartet und soll die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen
mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen. Auch für
Betriebe im Gastgewerbe kann dieses Förderprogramm interessant sein.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Eckdaten der Förderung
zusammengestellt.
Um welche Projekte geht es?
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen
und Prozessen (z.B. Online-Buchbarkeit oder Einführung von Reservierungssystemen)
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle (z.B. Website-Erweiterungen
oder kontaktlose Aufenthalte im Hotel)
- Verbesserung der IT-Sicherheit
Was davon wird gefördert und wie hoch ist der Zuschuss?
- Investitionen in Hard- und Software sowie dazu
gehörende Dienstleistungen
- Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
höchstens jedoch 17.000 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden
sein (weder Beauftragungen noch Anschaffungen)
- Ein Digitalisierungsfortschritt muss erkennbar
sein, eine Erneuerung der Systeme ist nicht zulässig
- Geplante Investitionen müssen mindestens 10.000
Euro betragen und den Einsatzort in SH haben
- Projektabschluss binnen 6 Monaten und ohne
weitere Bezuschussung aus anderen Programmen
Antragsstellung
Im Gespräch mit dem Digitalisierungsexperten und Innovationsberater der WTSH Felix Gebauer gehen wir genau auf die Möglichkeiten des Digitalisierungsbonus II im Gastgewerbe ein. Zudem erhalten Sie Anregungen für konkrete Fördermaßnahmen für Ihren Betrieb.