06.04.2016
Kleine und mittelständische Tourismusbetriebe profitieren von einer neuen Förderrichtlinie zum Auslandsmarketing.
Am 06. April 2014 ist eine neue Internationalisierungsrichtlinie für kleine und mittelständische Tourismusbetriebe in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Gefördert werden können gemäß der neuen Richtlinie Messeteilnahmen an internationalen Messen im In- und Ausland, Außenwirtschaftsberatungen und Beratungsleistungen für Konzepterstellungen für den Tourismusbereich. Hier die Fakten des Programms im Überblick:
1. Beteiligungen an internationalen Messen:
Förderung von maximal 6.000 € pro Messe (für Gemeinschaftsbeteiligungen im Tourismusbereich max. 12.500 € pro Messe). Die Richtline wurde im Mai 2017 angepasst, so dass nun auch ein Einzelstand förderfähig ist.
Bei erster Teilnahme an einer Messe 50% Förderung.
Bei der zweiten Teilnahme an derselben Messe 40 % Förderung.
Bei der dritten Teilnahme an derselben Messe 30 % Förderung
in der Förderperiode 2014 – 2020.
Förderfähig sind Standmiete (sofern keine Förderung durch den Bund), Standbau, Transport und Versicherung der Exponate, Dolmetscher/Fachpersonal, Gemeinschaftskosten am Gemeinschaftsstand.
Hotel- und Reisekosten sind nicht förderfähig.
2. Außenwirtschaftsberatungen:
Förderung von 50 % des Beratungshonorars
Max. 8 Tagewerke
3. Beratungsleistungen / Konzepterstellungen für den Tourismusbereich:
Förderung von 50 % des Beratungshonorars
Max. 8 Tagewerke
Aktueller Hinweis:
Für die Projekt-Laufzeit sind das antragstellende Unternehmen (sowie weitere eventuelle Kooperationspartner) verpflichtet, den in Schleswig-Holstein geltenden Landesmindestlohn zu bezahlen. Dieser beträgt € 9,18 brutto pro Stunde. Dies gilt ab dem Tag der Antragstellung bis zwei Monate nach der Messe.
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Ein Antrag ist mindestens drei Wochen vor verbindlicher Messeanmeldung bzw. Auftragsvergabe einzureichen. Antragsformulare und die Richtlinie finden Sie auf https://wtsh.de/foerderberatung-der-wtsh/foerderprogramme/foerderprogramm-internationalisierung-markterschliessung/
Ihre Ansprechpartnerin bei der WTSH:
Iris Krigar
Beraterin Förderprogramme / Financial Assistance Programs Consultant
WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbHWTSH
Business Development and Technology Transfer Corporation of Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 24103 Kiel
Telefon: 0431 66 66 6-8 44
Fax: 0431 66 66 6-7 68
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