18.09.2023
Betreibende insbesondere von Campingplatzen, Beherbergungsbetrieben oder Gastronomiebetrieben können für Maßnahmen der Biodiversität im Betrieb Zuschüsse direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beantragen.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %. Gefördert werden Maßnahmen zwischen 5.000 bis 50.000 €.
Der Begriff Biodiversität ist aktueller als nie zuvor. Denn mit dem Verlust biologischer Vielfalt und der Zerstörung natürlicher Lebensräume büßen wir ganz vitale Ressourcen ein. Der Tourismus ist sowohl potenzieller Mitverursacher als auch Betroffener von beeinträchtigter, biologischer Vielfalt. Dabei verfügt er über ein enormes Potenzial, dem anhaltenden Prozess des Artenschwundes entgegenzuwirken: durch konkrete Unterstützung beim Schutz von Flora und Fauna wie auch durch Maßnahmen, die das touristische Kerngeschäft nachhaltiger gestalten und Belastungen für die Umwelt messbar senken. Aus dem Grund fördert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein die Biodiversität im Tourismus. Hierzu zählen insbesondere:
a) die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen (beispielsweise Neuanpflanzung eines insektenfreundlichen Gartens, der Austausch von Pflanzen ohne Mehrwert für Insekten gegen insektenfreundliche, mehrjährige Pflanzen, naturnahe Heckenbepflanzung, Schaffung von Blühflächen mit heimischen Arten)
b) der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträglichere Beleuchtung
c) das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels und das Errichten anderer Nistmöglichkeiten für Insekten (beispielsweise offene Sandbodenflächen oder Sand-Erdhügel sowie das Anbringen von Vogel- und Fledermausnistkästen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme.
d) die Anlage von naturnahen Kleingewässern